Edmund Geisen, FDP -

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Donnerstag, 9. September 2010
23.06.2010

Agrarpolitik aktuell

Die Hofabgabeklausel ist ein wichtiges strukturpolitisches Instrument

(Berlin, Juli 2010) Ich halte die Hofabgabeklausel in ihrer jetzigen Form für reformbedürftig und fordere die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit der strukturelle Wandel in der Landwirtschaft Anpassungen nötig macht. Allerdings halte ich nichts davon, sie komplett abzuschaffen!

Im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) ist festgelegt, dass Voraussetzung für den Bezug einer Rentenleistung grundsätzlich die Abgabe des Unternehmens ist. Die Hofabgabeverpflichtung verfolgte 1957 damit ein strukturpolitisches Ziel: Die Junglandwirte sollten die Chance erhalten, ihr Wissen und Können in die Betriebe einzubringen. Für mich ist das auch nach wie vor wichtig: Wir dürfen ihnen ihre Zukunft nicht verbauen!

Allerdings hat die Landwirtschaft in den letzten 50 Jahren einen tiefgreifenden Strukturwandel hinter sich, der sich auch auf die Voraussetzungen der Hofabgabe erstreckt. Hier muss geprüft werden, ob das Ziel - die Förderung des Generationenwechsels - unter den geltenden Voraussetzungen noch zu erreichen ist. Ich bemühe mich seit einiger Zeit gemeinsam mit dem Berufsstand um eine Lösung.

Allerdings halte ich nichts davon, die Hofabgabe komplett abzuschaffen. Sie ist immer noch ein strukturpolitisches Instrument, erhält und verbessert die Flächengrundlage für die wirtschaftlichen Betriebe, wirkt der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern entgegen. Schließlich ist sie  im Sinne der Junglandwirten, sie fördert den Generationenwechsel!

Inzwischen hat sich auch der Berufsstand für Änderungen stark gemacht

Der Deutsche Bauernverband befürwortet die Möglichkeit der Hofabgabe an den Ehegatten unabhängig von dessen Alter. Denn bisher ist die Hofabgabe nur dann rentenunschädlich möglich, wenn der übernehmende Ehegatte die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen kann, nämlich 10 Jahre vor Erreichend der Regelaltersgrenze.

Auch sind Neuregelungen bei fehlender Nachfrage von Flächen (z.B. im Steillagenweinbau) notwendig. Landwirte, die Flächen aufgrund fehlender Nachfrage nachweisbar nicht abgeben können, sollen eine nach einer Übergangszeit ungekürzte Altersrente erhalten.

Die Sonderregelung für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, wonach Unternehmer, die gemeinsam ein Unternehmen der Landwirtschaft betreiben, die Voraussetzungen der Hofabgabe erfüllen, wenn sie aus der Unternehmensführung ausgeschieden sind, keine Vertretungsvollmacht für das Unternehmen mehr haben und keine selbständige Tätigkeit mehr ausüben, soll auf andere Personengesellschaften und juristischen Personen ausgeweitet werden. 

Diese Änderungswünsche unterstütze ich und werde sie in die politische Diskussion mit einbringen

Ich bin auch im Gespräch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und werde nun gemeinsam mit dem Berufsstand, dem Koalitionspartner und dem Ministerium mögliche Gesetzesänderungen diskutieren.

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