Agrarpolitik aktuell
LSV-Reform sichert eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherung
(Oktober 2011) Endlich ist allen klar geworden: Eine kleinteilige Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gefährdet auf längere Sicht das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem. Nun hat die christlich-liberale Koalition den einheitlichen Bundesträger auf den Weg gebracht. Damit haben wir uns klar für eine zukunftsfeste eigenständige Agrarsozialpolitik ausgesprochen, die alles daran setzt, immer weiter steigende Kosten für Landwirte zu vermeiden.
Besonders freue ich mich, dass ich meine langjährigen Forderungen nach Erleichterungen bei der Hofabgabe durchsetzen konnte: So soll die Altersgrenze bei Abgabe unter Ehepartnern aufgehoben werden, gewerbliche Tierhaltung auf Rückbehaltsflächen weiter möglich sein und die Abgabe von Gesellschaftern erleichtert werden. Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel hätte zwangsläufig das Ende der eigenständigen Alterssicherung der Landwirte bedeutet -mit entsprechenden deutlichen Beitragserhöhungen. Diesen Aspekt hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ebenso wenig erwähnt wie die ausführliche Stellungnahme der Bundesregierung zu Sinn und Zweck der Hofabgabe im Frühjahr dieses Jahres anlässlich einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen.
Ich habe mich in den Verhandlungen besonders auch für die Belange des Gartenbaus eingesetzt. So konnten wir für die Beiräte erweiterte Rechte, so bzgl. der Verwendung des Sondervermögens und der Unfallverhütung, durchsetzen. Der Vorstand soll so erweitert werden, dass auf jeden Fall ein Arbeitgebervertreter für den Gartenbau vertreten sein wird, und die Geschäftsstellen sollen am Hauptsitz aller bisherigen LSV-Träger eingerichtet werden. Auch wenn die Ausgestaltung der neuen Beitragsmaßstäbe grundsätzlich die Aufgabe der Selbstverwaltung ist, habe ich darauf gedrängt, den Beitragsmaßstab für den Gartenbau in der LKV und LUV neben dem Beitragsmaßstab für die Landwirtschaft beizubehalten. Hier ist abzuwarten, wie dies umgesetzt werden kann. Es ist außerdem vorgesehen, dass der künftige Bundesträger "Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau" heißen wird.










