Auch dieses Jahr wieder verleihen der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale den deutsch-französischen Parlamentspreis. Er wird alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, vergeben.
Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben. Es muss seit August 2008 als selbständige Veröffentlichung erschienen sein. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und alle wesentlich an dem Werk mitgearbeitet haben.