Fiskalvertrag ist Meilenstein auf Weg zur EU-Stabilitiätsunion
(April 2012) Ein Meilenstein zur weiteren Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets ist geschafft. Die Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Staaten haben im Februar 2012 beschlossen, die Wirtschafts- und Währungsunion auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen. Dazu haben sie den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskal-Vertrag) geschlossen. Jetzt geht es um die Umsetzung ins nationale Recht. So hat der Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor Ostern mehrere Gesetzesentwürfe zur Eurostabilisierung beraten. Konkret ging es um den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und den Fiskalpakt. Der ESM soll bereits im Juli 2012 starten und für einen begrenzten Zeitraum parallel zur EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) laufen. Der Fiskalpakt soll für mehr Haushaltsdisziplin sorgen, indem Schuldenbremsen in 25 europäischen Ländern eingeführt werden. Für die Ratifizierung ist die Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Die SPD knüpft ihre Zustimmung an die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Diese unsachliche Verknüpfung ist nicht nur unverantwortlich, die SPD hat sich damit auch selbst disqualifiziert.
Fiskal-Vertrag und Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) sind zwei Seiten einer Medaille. Beide Verträge zusammen sollen sowohl kurzfristig als auch langfristig zu finanzpolitischer Stabilität in der Eurozone führen. Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt und der Fiskal-Vertrag soll gewährleisten, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte in der Eurozone und damit letztlich keine Notfälle für den ESM mehr geben wird.
Das zweite Hilfspaket für Griechenland
In diesem Sinne stellt das am 20./21. Februar 2012 beschlossene "zweite Paket für Griechenland" eine angemessene Maßnahme zur Stabilisierung der finanziellen Lage Griechenlands dar. Im Hinblick auf die von der FDP geforderte Prämisse vernetzter Stabilität in der Eurozone ist insbesondere von Bedeutung, dass das Garantievolumen von 130 Milliarden Euro nicht erhöht wurde und sich das zweite Hilfspaket im Rahmen der EFSF realisieren lässt. Die EFSF verfügt über genügend finanzielle Mittel, um die neuen Kredite ausreichen zu können.
Ferner wurde die seit Monaten von der FDP geforderte deutliche Beteiligung der privaten Gläubiger in der Form des sofortigen Schuldenschnitts von 53,5 Prozent und der Verpflichtung zur niedrigeren Verzinsung für die Zukunft endlich umgesetzt. Damit wurde erreicht, dass die Lasten der Rettung Griechenlands nicht der Steuerzahler zu tragen hat, sondern auch Banken, Versicherungen und andere private Gläubiger einen gerechten Beitrag zur Stabilisierung und Gesundung der griechischen Staatsfinanzen leisten.
Die von Deutschland und Frankreich geforderte Einführung eines separaten Treuhandkontos stellt die Rückzahlung der verbleibenden Staatsschulden sicher. Dies ist aus FDP-Sicht ein weiterer wichtiger Beitrag für mehr Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit bei der Einhaltung staatlicher Zusagen.
Abzuwarten bleibt jetzt der Bericht der Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF, sowie ein Signal der griechischen Staatsführung, als auch der griechischen Gesellschaft, Angebote mit all ihren Komponenten annehmen, aufnehmen und auch wirksam umsetzen zu wollen.
Bewertung der Errungenschaften auf EU-Ebene mit Blick auf die staatliche Finanzpolitik
Den Abschluss des Fiskal-Vertrages wertet die FDP-Bundestagsfraktion als Meilenstein auf dem Weg zur Stabilitätsunion. Die Übernahme der Schuldenbremse nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten ist entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt die Schuldenbremse in ganz Europa als unverzichtbar.
Zukünftig dürfen die Euro-Staaten neue Schulden maximal in Höhe von 0,5 Prozent ihrer Wirtschaftskraft aufnehmen. Verstöße dagegen sollen fortan automatisch sanktioniert werden. Die Einführung strenger und effektiver Defizitvorgaben in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Eurozone sowie acht weiterer EU-Staaten wird durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof gewährleistet. Auch dem Schuldenstandskriterium von 60 Prozent wird wieder zur Geltung verholfen, indem ein konkreter Fahrplan zu dessen Einhaltung vereinbart wurde.
Insgesamt hat die christlich-liberale Koalition mit ihrer Initiative zu diesem Vertragswerk die Schwächen des Vertrages von Maastricht behoben! Nachdem der alte Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die rot-grüne Bundesregierung 2004 aufgrund eigener Disziplinlosigkeit seiner Wirkung vollkommen beraubt wurde, stehen wir nun vor einer völlig neuen Stabilitätsarchitektur in Europa.
Einschätzung der Folgen für die Zukunft
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist das ein wichtiges Signal auf dem Weg hin zu einer soliden Haushaltsführung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung nationaler Schuldenbremsen in allen Mitgliedstaaten der Eurozone wird das Problem an der Wurzel gelöst und die Weiche zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt.










