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MOLITOR: Bestehendes Recht nicht durch die Hintertür ändern
BERLIN. Anlässlich der Rechtsverordnung zur Präimplationsdiagnostik (PID) aus
dem Gesundheitsministerium erklärt die zuständige Gesundheitsexpertin der
FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:
Die Rechtsverordnung zur PID aus dem Gesundheitsministerium setzt das um, was vor einem Jahr im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen wurde. 326 Abgeordnete stimmten damals für den überparteilichen Gesetzentwurf. Und auch der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss mit großer Mehrheit gebilligt.
Diejenigen, die heute die Verordnung kritisieren, sind diejenigen, die vergangenes Jahr in der Abstimmung klar unterlegen waren. Nun versuchen die grundsätzlichen Gegner der PID das Gesetz über die Hintertür der Verordnung abzuändern. Das zeugt von schlechtem politischem Stil. Wir haben 2011 alle Argumente ausgetauscht. Diese parlamentarische Diskussion soll nun kein zweites Mal geführt werden.
Die PID ermöglicht es, schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien an Embryonen noch vor deren Implantation zu erkennen. Ziel ist es, die lebensfähigen, nicht von der Erbkrankheit betroffenen Embryonen zu ermitteln. Die PID soll dabei nur solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Dies soll eine ausgewogene besetzte Ethikkommission an dem jeweiligen PID-Zentrum bewerten.
Die Rechtsverordnung hat die Anzahl der PID-Zentren bewusst nicht festgesetzt, da der Gesetzgeber dies dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer zugeordnet und ganz bewusst auf Qualität gesetzt hat.
Die Rechtsverordnung zur PID aus dem Gesundheitsministerium setzt das um, was vor einem Jahr im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen wurde. 326 Abgeordnete stimmten damals für den überparteilichen Gesetzentwurf. Und auch der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss mit großer Mehrheit gebilligt.
Diejenigen, die heute die Verordnung kritisieren, sind diejenigen, die vergangenes Jahr in der Abstimmung klar unterlegen waren. Nun versuchen die grundsätzlichen Gegner der PID das Gesetz über die Hintertür der Verordnung abzuändern. Das zeugt von schlechtem politischem Stil. Wir haben 2011 alle Argumente ausgetauscht. Diese parlamentarische Diskussion soll nun kein zweites Mal geführt werden.
Die PID ermöglicht es, schwere Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien an Embryonen noch vor deren Implantation zu erkennen. Ziel ist es, die lebensfähigen, nicht von der Erbkrankheit betroffenen Embryonen zu ermitteln. Die PID soll dabei nur solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Dies soll eine ausgewogene besetzte Ethikkommission an dem jeweiligen PID-Zentrum bewerten.
Die Rechtsverordnung hat die Anzahl der PID-Zentren bewusst nicht festgesetzt, da der Gesetzgeber dies dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer zugeordnet und ganz bewusst auf Qualität gesetzt hat.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
560-Molitor-PID.pdf (13.07.2012, 92.62 KB)
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Deutscher Bundestag
Dr. Edmund Geisen
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030-227 78145
Fax: 030-227 76145
E-Mail: edmund.geisen@bundestag.de
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Dr. Edmund Geisen
Postfach 1350
54544 Daun
Tel: 06592-4459
Fax: 06592-981096
E-Mail: edmund-geisen@online.de
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