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REINEMUND: Gesetz zum Hochfrequenzhandel schützt Privatanleger
BERLIN. Zu dem heute vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Diskussionsentwurf
eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im
Hochfrequenzhandel erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses Birgit
REINEMUND:
Im Hochfrequenzhandel führen bestimmte Handelspraktiken dazu, dass ein falscher Eindruck von Angebot und Nachfrage entsteht.. Diese Handelspraktiken klar als Marktmanipulation einzustufen, wie es der Entwurf vorsieht, schafft Rechtssicherheit für die Börsen im Umgang mit Hochfrequenzhändlern zum Schutze der Privatanleger. Die Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler erzeugt Transparenz. Erweiterte Auskunfts- und Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden und Mindestgebühren ermöglichen eine stärkere Regulierung schädlicher Praktiken. Die Stuttgarter Börse sieht in diesem Vorstoß eine wirksame Unterstützung ihrer eigenen Selbstregulierungsbemühungen. Eine weitere Lücke in der Finanzmarktregulierung wird somit geschlossen und das schwarz-gelbe Gesetz schützt Privatanleger.
Im Hochfrequenzhandel führen bestimmte Handelspraktiken dazu, dass ein falscher Eindruck von Angebot und Nachfrage entsteht.. Diese Handelspraktiken klar als Marktmanipulation einzustufen, wie es der Entwurf vorsieht, schafft Rechtssicherheit für die Börsen im Umgang mit Hochfrequenzhändlern zum Schutze der Privatanleger. Die Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler erzeugt Transparenz. Erweiterte Auskunfts- und Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden und Mindestgebühren ermöglichen eine stärkere Regulierung schädlicher Praktiken. Die Stuttgarter Börse sieht in diesem Vorstoß eine wirksame Unterstützung ihrer eigenen Selbstregulierungsbemühungen. Eine weitere Lücke in der Finanzmarktregulierung wird somit geschlossen und das schwarz-gelbe Gesetz schützt Privatanleger.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
585-Reinemund-Hochfrequenzhandel.pdf (30.07.2012, 92.02
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