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THOMAE: Kritik am Leistungsschutzrecht ist unberechtigt
BERLIN. Zu der geübten Kritik am Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für
Presseverlage, erklärt der zuständige Berichterstatter der
FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan THOMAE:
Die Kritik ist unangebracht. Wir haben sowohl mit Presseverlagen als auch mit Newsaggregatoren Gespräche geführt. Danach ist es gerade nicht wahrscheinlich, dass Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren die Inhalte der Presseverlage aus ihrem Angebot entfernen, solange die Vorteile größer sind als die Kosten, die durch die Lizenzierung entstehen. Beide Seiten sind auf einander angewiesen: Verlage wollen viel Traffic auf ihren Internetseiten haben. Gewerbliche Aggregatoren erhöhen die Attraktivität ihrer Seiten, indem sie auch auf aktuelle Inhalte von Presseverlagen hinweisen. Newsaggregatoren und Verlage leben in einer Symbiose, daher werden sie sich untereinander verständigen und so marktgerechte Tarife für die Nutzung der Verlagsprodukte entwickeln. Es darf aber nicht damit weitergehen, dass gewerbliche Anbieter die Produkte Dritter zur eigenen Wertschöpfung unbefugt verwenden. Dies verhindert der Referentenentwurf - nicht mehr und nicht weniger.
Die Kritik ist unangebracht. Wir haben sowohl mit Presseverlagen als auch mit Newsaggregatoren Gespräche geführt. Danach ist es gerade nicht wahrscheinlich, dass Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren die Inhalte der Presseverlage aus ihrem Angebot entfernen, solange die Vorteile größer sind als die Kosten, die durch die Lizenzierung entstehen. Beide Seiten sind auf einander angewiesen: Verlage wollen viel Traffic auf ihren Internetseiten haben. Gewerbliche Aggregatoren erhöhen die Attraktivität ihrer Seiten, indem sie auch auf aktuelle Inhalte von Presseverlagen hinweisen. Newsaggregatoren und Verlage leben in einer Symbiose, daher werden sie sich untereinander verständigen und so marktgerechte Tarife für die Nutzung der Verlagsprodukte entwickeln. Es darf aber nicht damit weitergehen, dass gewerbliche Anbieter die Produkte Dritter zur eigenen Wertschöpfung unbefugt verwenden. Dies verhindert der Referentenentwurf - nicht mehr und nicht weniger.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
492-Thomae-Leistungssschutzrecht.pdf (21.06.2012, 92.16
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